Allgemeine Gechäftsbedingungen

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Auch eine telefonische Reservierung gilt als verbindlich.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer dieser abgeschlossen ist.

3. Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Leistungen des Vermieters. Die Einsparung des Vermieters liegt bei Übernachtungen in der Regel bei 15-20 Prozent. Der Vermieter ist jedoch nach Treue und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden und den Schaden zu begrenzen. Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Restbetrag zu zahlen. Stornofristen sind wie folgt vereinbart: Kündigt der Mieter bis 2 Monate vor Mietbeginn, betragen die Stornogebühren 10 Euro. bei Kündigung bis zu einem Monat vor Mietbeginn schuldet der Mieter 25% des Mietpreises, jedoch mindestens 25 Euro, bei Kündigung innerhalb des letzten Monates 75% des Mietpreises. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Benachrichtigung ist der volle Mietpreis zu zahlen. Der Mieter hat das Recht einen zumutbaren Ersatzmieter zu stellen.

4. Der Gast hat Anspruch, die Unterkunft ab 16.00 Uhr des Anreisetages zu beziehen. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10.30 Uhr geräumt sein.

5. Haustiere sind nur auf Anfrage erlaubt.

6. Die Einhaltung der Hausordnung wird zum Bestandteil des Vertrages.

 


 
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